Das Wichtigste in Kürze
- Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert werden, Grundlage ist § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1.
- Die Aufzeichnungen sind 5 Jahre aufzubewahren und vertraulich zu behandeln, denn es sind Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO.
- Ein digitales Verbandbuch ist ausdrücklich zulässig und löst das Datenschutzproblem des offen ausliegenden Papier-Verbandbuchs.
Ist ein Verbandbuch Pflicht?
Ja. Nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) muss jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb aufgezeichnet werden, vom Pflaster für den Schnitt in der Werkstatt bis zur Versorgung nach einem Sturz. Ob das Buch, Verbandbuch-Block oder eine digitale Lösung ist, schreibt die Vorschrift nicht vor. Entscheidend sind Inhalt, Aufbewahrung und Vertraulichkeit.
Warum die Dokumentation so wichtig ist
Der Eintrag im Verbandbuch ist der Versicherungsnachweis für Ihre Mitarbeitenden: Treten Spätfolgen einer zunächst harmlosen Verletzung auf, belegt er den Zusammenhang mit der Arbeit und sichert Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Fehlt der Eintrag, wird es für die betroffene Person schwer. Deshalb gilt: lieber einmal zu viel dokumentieren als einmal zu wenig.
Was muss ins Verbandbuch?
- Datum und Uhrzeit des Vorfalls
- Ort und Hergang (kurz und sachlich)
- Name der verletzten Person, Art und Umfang der Verletzung
- Art der Erste-Hilfe-Maßnahme, Zeitpunkt
- Namen der Ersthelfer und etwaiger Zeugen
Das Datenschutzproblem des Papier-Verbandbuchs
Das klassische grüne Buch liegt oft neben dem Verbandkasten, für jeden einsehbar. Verletzungsdaten sind aber Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO und damit besonders geschützt. Jeder, der blättert, liest, wer sich wann wie verletzt hat. Aufsichtsbehörden empfehlen deshalb Einzelblätter unter Verschluss oder eben eine digitale Lösung mit Zugriffskontrolle, die Vertraulichkeit technisch erzwingt statt organisatorisch zu hoffen.
Digitales Verbandbuch: die Vorteile
- Eintrag in Sekunden: direkt am Smartphone, am Ort des Geschehens, dann passiert die Dokumentation auch wirklich.
- Zugriffsschutz eingebaut: Nur Berechtigte sehen Einträge; jeder Zugriff ist protokolliert.
- Fristen automatisch: 5 Jahre Aufbewahrung laufen im Hintergrund, nichts wird zu früh gelöscht oder vergessen.
- Bericht auf Knopfdruck: Für Berufsgenossenschaft oder Unfallanzeige entsteht der Auszug ohne Abtippen.
VerbandPilot: das digitale Verbandbuch der Pilot-Familie
VerbandPilot bringt genau das in die BetriebsLotse-Familie: Vorfall in Sekunden erfassen, DSGVO-konform geschützt, fristgerecht aufbewahrt, exportbereit für die BG, mit derselben Bedienlogik wie die ZeitPilot-App. VerbandPilot ist aktuell in Entwicklung; Frühzugang können Sie bereits anfragen.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 3. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.