BetriebsLotse · Ratgeber Stand: 4. Juli 2026

Berufsgenossenschaft: Welche ist zuständig und welche Pflichten hat mein Betrieb?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten ist automatisch Mitglied einer Berufsgenossenschaft. Vielen Gründern ist das gar nicht bewusst. Wer zuständig ist, was Sie melden müssen und welche Pflichten die BG bei einer Besichtigung prüft: der kompakte Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII). Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes, die Anmeldung muss binnen einer Woche nach Gründung erfolgen (§ 192 SGB VII).
  • Arbeitsunfälle mit mehr als 3 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit müssen binnen 3 Tagen angezeigt werden (§ 193 SGB VII), schwere und tödliche Unfälle sofort.
  • Die BG prüft im Betrieb u. a. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Ersthelfer, Verbandbuch und die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, alles Punkte, die sich mit klarer Organisation leicht erfüllen lassen.

Was ist eine Berufsgenossenschaft überhaupt?

Berufsgenossenschaften (BGs) sind die branchenweise organisierten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihr Dachverband ist die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Ihre drei Kernaufgaben: Prävention (Vorschriften, Beratung, Besichtigungen, Seminare), Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Entschädigung (z. B. Verletztengeld, Renten). Versichert sind alle Beschäftigten automatisch: bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.

Wichtig fürs Budget: Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Sie werden nachträglich im Umlageverfahren erhoben und richten sich nach Entgeltsumme und Gefahrklasse Ihrer Branche.

Welche BG ist für meinen Betrieb zuständig?

Die Zuständigkeit folgt der Branche, nicht der Rechtsform. Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften im Überblick:

BerufsgenossenschaftTypische Branchen
BG BAUBauwirtschaft, Gebäudereinigung, Gerüstbau
BGHM (Holz und Metall)Metallbau, Schreinereien, Maschinenbau, Kfz-Werkstätten
BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe)Bäckereien, Fleischereien, Gastronomie, Hotels
BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)Pflege, Arztpraxen, Physiotherapie, Friseure, Kitas
VBG (Verwaltungs-BG)Büro- und Dienstleistungsbetriebe, IT, Agenturen, Vereine
BG RCI (Rohstoffe und chemische Industrie)Chemie, Baustoffe, Bergbau, Papier, Zucker
BGHW (Handel und Warenlogistik)Einzel- und Großhandel, Lagerlogistik
BG ETEM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse)Elektrohandwerk, Energieversorgung, Textil, Druck
BG VerkehrTransport, Spedition, Post, Luft- und Schifffahrt

Dazu kommen die landwirtschaftliche Unfallversicherung (SVLFG) und die Unfallkassen für den öffentlichen Dienst. Unsicher? Die DGUV-Infoline 0800 6050404 (kostenfrei) oder www.dguv.de nennt Ihnen die zuständige BG. In der BetriebsLotse-App und im Firmen-Portal hinterlegen Sie Ihre BG einmal zentral in den Stammdaten. Danach ist sie überall zur Hand, wo Sie sie brauchen.

Ihre Pflichten gegenüber der Berufsgenossenschaft

  1. Anmeldung binnen einer Woche (§ 192 SGB VII): Neugründungen müssen sich unaufgefordert bei der zuständigen BG melden. Auch wenn (noch) keine Beschäftigten da sind, lohnt sich die frühe Klärung.
  2. Entgeltnachweis: Einmal jährlich melden Sie die Lohnsumme, heute digital über das UV-Meldeverfahren mit der Lohnabrechnung. Daraus berechnet sich Ihr Beitrag.
  3. Unfallanzeige (§ 193 SGB VII): Arbeits- und Wegeunfälle mit mehr als 3 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit binnen 3 Tagen anzeigen; tödliche Unfälle, Massenunfälle und schwere Verletzungen sofort. Die Anzeige geht heute bequem elektronisch.
  4. Auskunft & Zutritt: Aufsichtspersonen der BG dürfen Betriebe besichtigen, Unterlagen einsehen und Maßnahmen anordnen.
  5. Information der Beschäftigten: Ihre Mitarbeitenden müssen wissen, welche BG zuständig ist, zum Beispiel durch einen Aushang oder digital zugänglich gemacht.

Diese Arbeitsschutz-Pflichten prüft die BG im Betrieb

Grundlage ist neben dem Arbeitsschutzgesetz vor allem die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention") und die DGUV Vorschrift 2 (betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung):

  • Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG): Für jede Tätigkeit müssen Gefährdungen beurteilt, Maßnahmen abgeleitet und dokumentiert werden, das Herzstück des Arbeitsschutzes und die erste Frage fast jeder Besichtigung.
  • Unterweisungen (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV V1): vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und regelmäßig wiederholt, dokumentiert mit Unterschrift.
  • Ersthelfer (§ 26 DGUV V1): Schon ab 2 anwesenden Personen braucht es einen ausgebildeten Ersthelfer; bei mehr als 20 Anwesenden je nach Branche 5 % (Verwaltung/Handel) bzw. 10 % (übrige Betriebe).
  • Verbandbuch (§ 24 DGUV V1): Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert und 5 Jahre vertraulich aufbewahrt. Details finden Sie in unserem Ratgeber Digitales Verbandbuch.
  • Sicherheitstechnische & betriebsärztliche Betreuung (DGUV V2): Jeder Betrieb braucht eine geregelte Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt; Kleinbetriebe können oft ins Unternehmermodell (der Unternehmer schult sich selbst) wechseln. Fragen Sie dazu Ihre BG.
  • Branchenregeln: Je nach BG kommen spezifische Vorschriften dazu (z. B. Baustellenverordnung, Gefahrstoffe, Lärm).
Übrigens: Die BG hilft, bevor sie prüftDie Berufsgenossenschaften verstehen sich zuerst als Präventionspartner: kostenfreie Seminare, Branchenregeln, Beratung und teils sogar Förderprogramme (z. B. Zuschüsse für sicherheitsgerechte Arbeitsmittel). Es lohnt sich, das Angebot der eigenen BG aktiv zu nutzen, statt nur auf die Besichtigung zu warten.

Was passiert bei Verstößen?

Fehlende Anmeldung, verspätete Unfallanzeigen oder ignorierte Anordnungen können Bußgelder nach sich ziehen. Teurer wird es bei groben Pflichtverstößen: Verursacht ein Unternehmer einen Versicherungsfall grob fahrlässig oder vorsätzlich, kann die BG ihre Aufwendungen zurückfordern (§ 110 SGB VII). Das kann im Ernstfall existenzbedrohend sein. Saubere Dokumentation ist deshalb kein Papierkram, sondern Ihr Schutzschild.

So unterstützt Sie die Pilot-Familie

Genau für diese Pflichten bauen wir BetriebsLotse: Die Berufsgenossenschaft und Ihre Funktionsträger (Ersthelfer, Brandschutzhelfer & Co.) hinterlegen Sie zentral in den Stammdaten, im Firmen-Portal oder in der App. VerbandPilot übernimmt künftig das Verbandbuch samt BG-gerechtem Export, RisikoPilot die Gefährdungsbeurteilung, BaPilot Betriebsanweisungen und Unterweisungsnachweise, und ZeitPilot dokumentiert Arbeitszeiten schon heute ArbZG-konform. So sind Sie für die nächste Besichtigung gut aufgestellt.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 4. Juli 2026. Verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit und Pflichten erteilt Ihre Berufsgenossenschaft bzw. die DGUV.

Pflichten im Griff, statt im Aktenordner

Starten Sie mit der ZeitPilot-App und lernen Sie die Pilot-Familie kennen, ein Lotse für Zeiterfassung und Arbeitsschutz.

DSGVO nach EU-Recht · Daten in der EU