BetriebsLotse · Ratgeber Stand: 3. Juli 2026

Flucht- und Rettungsplan digital erstellen: das verlangt die ASR A2.3

Einen Flucht- und Rettungsplan digital zu erstellen heißt: Änderungen in Minuten statt teurer Planungsbüro-Schleifen, und der Aushang ist nie wieder veraltet. Wann der Plan Pflicht ist und worauf es ankommt.

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?

Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A2.3 („Fluchtwege und Notausgänge“): Ein Flucht- und Rettungsplan ist aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern, typischerweise bei unübersichtlichen Gebäuden, mehreren Etagen, Publikumsverkehr, erhöhten Gefährdungen oder wenn viele ortsunkundige Personen im Haus sind. Ob das auf Ihren Betrieb zutrifft, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Was der Plan enthalten muss

  • Gebäudegrundriss mit Standort („Sie sind hier“)
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Sammelstellen
  • Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen, Feuerlöschern und Brandmeldeeinrichtungen
  • Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen
  • Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 bzw. DIN EN ISO 7010, Darstellung angelehnt an DIN ISO 23601

Wichtig: Die Pläne müssen aktuell sein und an gut sichtbaren Stellen aushängen. Und sie müssen den Beschäftigten bekannt sein, denn die beste Grafik nützt nichts, wenn niemand weiß, wo die Sammelstelle ist. Der Plan ist außerdem in verständlicher Form zu vermitteln, etwa im Rahmen der jährlichen Unterweisung.

Das Problem mit der Praxis

Flucht- und Rettungspläne entstehen oft einmalig, vom Planungsbüro beim Einzug, und veralten dann still: Ein Regal versperrt den Weg, ein Raum wird umgenutzt, die Sammelstelle wandert wegen der neuen Parkplätze. Ein veralteter Plan ist nicht nur ein Mangel bei der nächsten Begehung, er ist im Ernstfall gefährlich. Wer jede Änderung über ein externes Büro zeichnen lässt, zahlt zudem für jede Kleinigkeit.

Flucht- und Rettungsplan digital erstellen: die Vorteile

  1. Änderungen in Minuten: Umbau, neue Möblierung, neue Sammelstelle, alles selbst anpassen statt Wochen auf das Planungsbüro zu warten.
  2. Revisionssicher abgelegt: Wer hat wann was geändert? Jede Version bleibt nachvollziehbar, wichtig für Begehungen durch Aufsicht oder BG.
  3. Immer griffbereit: aktueller Stand als Aushang-PDF und digital fürs Team, auch an mehreren Standorten.
  4. Normkonform geführt: Symbole und Darstellung folgen den einschlägigen Regeln, statt in PowerPoint improvisiert zu werden.

FluchtPilot: der digitale Weg der Pilot-Familie

FluchtPilot bringt Flucht- und Rettungspläne in die BetriebsLotse-Familie: Pläne erstellen, aktuell halten und revisionssicher ablegen, nach ASR A2.3, mit derselben Bedienlogik wie ZeitPilot. FluchtPilot ist aktuell in Entwicklung; Frühzugang kann angefragt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 3. Juli 2026.

FAQ

Häufige Fragen

Ist ein Flucht- und Rettungsplan für jeden Betrieb Pflicht?

Nein, nicht pauschal. Er ist erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung es verlangen (§ 4 ArbStättV, ASR A2.3), z. B. bei unübersichtlichen Gebäuden oder Publikumsverkehr. Die Entscheidung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; Fluchtwege kennzeichnen und freihalten muss aber jeder Betrieb.

Wie oft muss der Flucht- und Rettungsplan aktualisiert werden?

Immer wenn sich relevante Bedingungen ändern (Umbauten, Nutzungsänderung, neue Sammelstelle), und er sollte regelmäßig, üblicherweise mindestens alle zwei Jahre, auf Aktualität geprüft werden.

Darf ich den Plan selbst erstellen?

Ja, wenn Ergebnis und Darstellung den Anforderungen (ASR A2.3, Sicherheitszeichen nach ISO 7010, Darstellung nach DIN ISO 23601) entsprechen. Eine geführte digitale Lösung senkt die Fehlerquote deutlich gegenüber Eigenbau in Zeichenprogrammen.

Wo müssen die Pläne aushängen?

An gut sichtbaren, zugänglichen Stellen, typischerweise in Fluren, an Treppenhäusern, in Pausenräumen. Maßgeblich ist, dass sich Beschäftigte und Besucher schnell orientieren können.

Bereit, die Zettel abzulegen?

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